Praxisgründung

Wichtige Schritte bis zum Start

Die Planung Ihrer eigenen Praxis ist bereits weit fortgeschritten, und bald werden Sie der neue Eigentümer sein. Doch bevor Sie offiziell starten und mit der praktischen Tätigkeit beginnen können, gibt es noch einige wichtige organisatorische und rechtliche Schritte zu erledigen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie vor dem Praxisbeginn beachten müssen, um einen reibungslosen Start in Ihre Selbstständigkeit zu gewährleisten.

Selbständigkeit
Cyrill Fendl
Cyrill FendlPubliziert:

Offizieller Praxisinhaber

Melden Sie Ihre Selbstständigkeit rechtzeitig bei der zuständigen Ausgleichskasse an. Dies ist essenziell für Ihre Sozialversicherungsbeiträge, zukünftige Altersvorsorge und auch für einen möglichen Bezug von Pensionskassenguthaben.

Im Falle einer Praxisübernahme empfiehlt es sich, nach dem Kauf alle bestehenden Verträge gründlich zu überprüfen. Dazu gehören insbesondere Mietverträge, Lieferanten- und Dienstleistungsverträge sowie Arbeitsverträge, falls Personal übernommen wurde. Achten Sie darauf, dass alle rechtlichen Verpflichtungen korrekt übernommen und vertraglich festgehalten sind. Verhandeln Sie gegebenenfalls bessere Konditionen oder passen Sie Verträge an Ihre Bedürfnisse an.

Rechtliche Anforderungen und Verwaltung

Stellen Sie sicher, dass Ihrer Praxis alle notwendigen Zulassungen und Bewilligungen ordnungsgemäss erteilt wurden. Dazu gehören die kantonale Berufsausübungsbewilligung sowie wichtige Identifikationsnummern wie die ZSR-Nummer (SASIS Zahlstellenregister) für die Abrechnung mit den Krankenkassen, die OKP-Zulassung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) zur Teilnahme an der Grundversorgung und die GLN (Global Location Number) zur eindeutigen Identifikation Ihrer Praxis.

Falls in Ihrer Praxis mehrere Ärzte praktizieren, werden zusätzlich individuelle K-Nummern pro Arzt benötigt, um die Zuteilung der erbrachten Leistungen nachvollziehen zu können.

In der Regel verfügen Praxisneubesitzer bereits über eine Mitgliedschaft im relevanten Berufsverband. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre es empfehlenswert, sich einem solchen Verband anzuschliessen.

Klären Sie frühzeitig, welche Abrechnungssysteme für Ihre Praxis zum Einsatz kommen – beispielsweise TARMED oder andere fachspezifische Tarife – und stellen Sie sicher, dass dazu alle notwendigen Vereinbarungen bestehen. Eine sorgfältige Vorbereitung in diesem Bereich gewährleistet eine reibungslose Abrechnung Ihrer Leistungen und verhindert spätere Komplikationen.

Versicherungen abschliessen oder anpassen

Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen im Falle von Behandlungsfehlern oder anderen Missgeschicken. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist und auch spezielle Risiken Ihrer Fachrichtung abdeckt.

Sachversicherung

Deckt Schäden an Praxisräumen, medizinischer Ausstattung und Einrichtungsgegenständen ab. Prüfen Sie auch Zusatzversicherungen für Naturkatastrophen oder Vandalismus. Bei einer Übernahme empfiehlt sich eine Neubewertung des Inventars, um die Versicherungssumme aktuell zu halten.

Rechtsschutzversicherung

Bietet rechtlichen Schutz bei Auseinandersetzungen mit Patienten, Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern. Ein umfassender Versicherungsschutz kann Ihnen in schwierigen Situationen hohe Kosten ersparen.

Cyber-Versicherung

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung wird eine Cyber-Versicherung immer wichtiger. Sie schützt vor Datenverlusten, Hackerangriffen und Datenschutzverletzungen – besonders bei der Nutzung digitaler Patientenverwaltungssoftware zu empfehlen.

BVG (Berufliche Vorsorge)

Als Selbstständigerwerbender sind Sie nicht verpflichtet, sich der beruflichen Vorsorge (BVG) anzuschliessen, können dies jedoch freiwillig tun, um für das Alter vorzusorgen und Ihr steuerbares Einkommen zu senken. Für Ihre Angestellten besteht hingegen eine BVG-Pflicht, sobald diese den gesetzlichen Mindestlohn (CHF 22'680, 2025) überschreiten. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Eine attraktive BVG-Lösung kann helfen, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Falls Sie mehr über die berufliche Vorsorge lesen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag «Die Leistungen einer Pensionskasse im Überblick».

Unfallversicherung (UVG)

Deckt Arbeitsunfälle sowie Nichtberufsunfälle ab und ist in der Schweiz für Sie und Ihr Personal obligatorisch. Ab einem gewissen Einkommen empfiehlt sich auch eine Unfall-Zusatz-Versicherung. Besonders für Praxisinhaber mit einem hohen Einkommen oder zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen kann dies sinnvoll sein, um im Ernstfall eine angemessene Taggeldleistung zu gewährleisten.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Das KTG übernimmt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei krankheitsbedingten Ausfällen von Angestellten und sichert deren Gehalt für eine bestimmte Dauer ab. In der Regel wird das KTG auf 720 Tage angesetzt, um dieses passend mit der Wartefrist von der Pensionskasse abzugleichen.

Einzeltaggeld

Der Praxisinhaber kann in einer kollektiven KTG-Lösung mit einer festen Lohnsumme für seinen eigenen „Lohn“ mitversichert sein. Alternativ kann er sich vollständig oder zusätzlich über eine Einzeltaggeld-Lösung absichern. Diese deckt nicht nur den eigenen Lohnausfall, sondern kann auch zur Absicherung der Fixkosten der Praxis herangezogen werden.

Finanzielle und steuerliche Organisation

Organisieren Sie Ihre Buchhaltung von Anfang an professionell, um Einnahmen und Ausgaben korrekt zu dokumentieren. Ziehen Sie einen Treuhänder hinzu, der Sie bei der Einrichtung einer effizienten Buchhaltungsstruktur unterstützt und steuerliche Optimierungen vornimmt.

Stellen Sie sicher, dass alle regelmässigen Zahlungen – etwa Miete, Versicherungen oder Kredite – pünktlich und korrekt abgewickelt werden. Eine zuverlässige Finanz- und Liquiditätsplanung hilft Ihnen, Engpässe zu vermeiden.

In den meisten Fällen haben die Eigentümer bereits einige Jahre Berufserfahrung und entsprechendes Vorsorgekapital in einer Pensionskasse. Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist ein Berechtigungsgrund, um BVG-Kapital zu beziehen. In gewissen Situationen macht es durchaus Sinn, von dieser Option Gebrauch zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie den Bezug des Vorsorgekapitals innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung der Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse, bei der Pensionskasse beantragen müssen.

Mitarbeiter und Teamorganisation

Falls Sie eine bestehende Praxis übernehmen und damit auch das Personal, ist es empfehlenswert, die vorhandenen Arbeitsverträge auf Arbeitszeiten, Löhne, Verantwortlichkeiten und weitere Aspekte zu überprüfen. Passen Sie diese gegebenenfalls mit einem Nachtrag an oder ersetzen Sie sie durch neue Arbeitsverträge.

Im Falle einer Neugründung müssen Sie eigenes Personal finden. Diese Mitarbeitenden benötigen einen klaren Arbeitsvertrag mit transparenten Regelungen zu Arbeitszeiten, Löhnen und Verantwortlichkeiten. Branchenspezifische Berufsverbände bieten häufig Musterarbeitsverträge an, die ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Teilweise übernimmt auch der Treuhänder das Erstellen von Arbeitsverträgen.

Eine sorgfältige Planung und Organisation in diesen Bereichen erleichtert den erfolgreichen Start Ihrer Praxis und schafft die Grundlage für eine nachhaltige und effiziente Praxisführung.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Cyrill Fendl
Cyrill FendlBSc in Betriebswirtschaft i.A.