Vorsorge-Leistungen

Die Leistungen einer Pensionskasse im Überblick

Die berufliche Vorsorge hat die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.

Berufliche Vorsorge
Yanick Lang
Yanick LangPubliziert:

Das 3-Säulen-Modell

Unser Vorsorgesystem beruht auf dem 3-Säulen-Modell. Bei der 1. Säule handelt es sich um die staatliche Vorsorge, namentlich die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), welche das Existenzminimum sichern soll. Eine Ergänzung dazu bildet die 2. Säule in Form der beruflichen Vorsorge, welche umgangssprachlich oft auch nur als «Pensionskasse» bezeichnet wird. Ebenfalls der zweiten Säule zuzuordnen ist die berufliche Unfallversicherung (UVG). Das Ziel der 2. Säule ist es, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Last but not least bildet die freiwillige und private Vorsorge die 3. Säule. Sinn und Zweck dieser ist die Schliessung von individuellen Vorsorgelücken.

Die Leistungen der Pensionskasse kann somit in zwei Bereich eingeteilt werden: Altersleistungen und Risikoleistungen.

Altersleistungen 

Erklärung Sparprozess

Nach Gesetz (BVG) beginnt der Sparprozess ab dem 25. Altersjahr, wobei ein Mindesterwerbseinkommen (Eintrittsschwelle) von CHF 22'050 (Stand 2024) erzielt werden muss. Bis zum ordentlichen Rentenalter von aktuell 65 Jahren für Männer und Frauen werden dabei mittels einer altersabhängigen Skala Sparbeiträge erhoben. Bei Frauen mit Jahrgängen zwischen 1961 – 1969 gelten in Bezug auf das Rentenalter besondere Übergangsbestimmungen (für Frauen vor 1961 gilt weiterhin das Rentenalter von 64).

Die Sparbeiträge sehen aktuell gemäss Gesetz wie folgt aus:

  • Alter 25-34: 7%

  • Alter 35-44: 10%

  • Alter 45-54: 15%

  • Alter 55-64/65: 18%

Diese Sparbeiträge werden zu mindestens 50% durch den Arbeitgeber mitfinanziert. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Mindestanforderungen. Ein weitergehender Sparprozess kann definiert werden, wobei man in diesem Zusammenhang von überobligatorischen Leistungen spricht.

Verzinsung Alterskapital

Das mittels Sparprozess angesparte Altersguthaben wird jährlich verzinst. Der Bundesrat legt dabei jährlich einen Mindestzinssatz fest. Dieser beträgt aktuell 1.25 % (Stand 01.11.2023). Der festgelegte Mindestzins muss von allen Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) eingehalten werden – jedoch nur auf den gemäss gesetzlichen Mindestanforderungen angesparten Kapital. Bei der Verzinsung von überobligatorischen Guthaben haben die Pensionskassen freie Hand.

Aufgrund des langfristigen Sparprozesses zwischen dem 25. und 65. Altersjahr hat dabei die Höhe der Verzinsung einen massgeblichen Einfluss auf das Endaltersguthaben (Zinseszinseffekt) und somit im Endeffekt auf die Höhe der Altersrente.

Umwandlungssätze

Das mittels Sparbeiträgen inkl. Zinsen angesparte Kapital wird mit einem festgelegten Prozentsatz (Umwandlungssatz) im Rentenalter in eine Altersrente umgerechnet. Analog der Verzinsung existiert auch hier eine gesetzliche Mindestanforderung. Der aktuelle Umwandlungssatz beträgt hierbei 6.8%, wobei dieser lediglich für das obligatorisch angesparte Kapital gilt. Auf dem überobligatorischen Guthaben können tiefere Umwandlungssätze bestimmt werden. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird der Umwandlungssatz aktuell politisch kontrovers diskutiert.

Rente oder Kapital

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass mindestens 25% des angesparten Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden kann. Überobligatorisch angespartes Guthaben ist davon ausgeschlossen. Hierbei können die Pensionskassen auch vollen Kapitalbezug vorschreiben. Bei der Wahl der Pensionskasse sollten dabei die Bedingungen vorgängig genau geprüft und verglichen werden.

Risikoleistungen

Bei einer dauernden Erwerbsunfähigkeit (nach 720 bzw. 730 Tage; vorher Leistungen aus den Taggeldversicherungen) oder im Todesfall infolge eines Unfalles oder Krankheit werden Leistungen aus der beruflichen Vorsorge erbracht.
Die Möglichkeiten zur Festlegung der versicherten Leistungen sind weitreichend, wobei auch in diesem Bereich gewisse gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssen. Massgebend für die Ausgestaltung der Leistungen ist dabei das Bedürfnis und der Bedarf des Personals als Kollektiv sowie des Praxisinhaber in seiner individuellen Kategorie.

Analog privat abgeschlossenen Versicherungen (z.B. Lebensversicherung oder Rente bei Erwerbsunfähigkeit) lohnt es sich auch hier die Prämien zu vergleichen.

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Yanick Lang
Yanick LangDipl. Versicherungswirtschafter HF | Finanzplaner mit eidg. Fachausweis